Leonope - was wäre...

Easy Tiger Error Page

Mit der Bank in den Bankrott

leonope am 25. November 2007 · 29 Kommentare

Was wäre, wenn Du jahrelang dein ganzes Geld gespart hättest und man dir heute auf der Bank sagen würde, dass gestern alles abgehoben wurde?

Würdest Du erst glauben schlecht gehört zu haben und den Angestellten nochmals bitten es zu wiederholen, oder würdest Du sofort ´nen Herzschlag kriegen und tot umfall´n? Würdest Du den Banker fragen wie das nur passieren konnte wo doch keiner Zugang zu dem Konto hatte, oder würdest Du versuchen rauszufinden, wem Du wo im Internet mit deinen Daten „weiterhelfen“ konntest? Würdest Du die Bank beschuldigen und Schadenersatz fordern, oder würdest Du nur in der Ecke sitzen und heulen wie ein kleines Kind? Was wenn die Bank beteuert, dass alles rechtens abgelaufen ist und sogar „Deine“ Unterschrift auf den Papieren steht, doch was, wenn Du beweisen kannst, dass Du gar nicht da warst und die Bank sich trotzdem weigert, dir den Schaden zu ersetzen?

Lesezeichen Tags: Was wäre...


bis jetzt 29 Antworten ↓

  • 1 Thrillhouse am 25. November 2007 um 00:05

    Das wäre großartig! Mein Vermögen hat n Minus vor der Summe.

  • 2 Sara am 25. November 2007 um 00:46

    Thrillhouse hat’s gerade gesagt… dem ist nichts hinzuzufügen.

    Sollte ich – oh Wunder – doch mal im Plus-Bereich sein, dann handelt es sich wahrscheinlich sowieso um einen Fehler.

  • 3 Christian in Wien am 25. November 2007 um 07:30

    Tja, ich würde auf der stelle ne anzeige gegen die bank und gegen unbekannt machen. die bank haftet dafür wenn sie geld rausrückt ohne das jemand zugang hatte.

  • 4 Paul am 25. November 2007 um 09:27

    Lässt sich alles zurückverfolgen, daher lässt sich das auch rückgängig machen.

  • 5 Christian in Wien am 25. November 2007 um 09:30

    stimmt, und hier in österreich haftet bei einem bankrott der bank für bis zu 20.000 die bundesbank bzw der staat

  • 6 leonope am 25. November 2007 um 11:25

    @Thrillhouse…ich hab´s befürchtet, das sowas von dir kommt 🙂

    @Sara…das ist mir klar LOL

    @Christian…an sich richtig. Nur wie ist das, wenn jemand deine Unterschrift perfekt gefälscht hat? Und von den 20.000 hab ich was, wenn ich 100.000 hatte 🙂 Was ich sowieso für einen Witz halte, das mit dieser Haftungssumme.

    @Paul…so ganz sicher?

  • 7 Christian in Wien am 25. November 2007 um 11:29

    @ leonope

    man muss sich zusätzlich ausweisen, also die unterschrift alleine bringts nicht, man muss zumindest die bankomatkarte haben. zum anderen gibt es überwachungsbänder in der bank anhand von denen sich nachweisen läßt das ich es nicht war.

  • 8 leonope am 25. November 2007 um 11:48

    @Christian…ok, Du hast recht. Es gibt keine gefälschten Bankomatkarten, es gibt keine gefälschten Ausweise und für die Überwachungsbänder hat jeder seinen richtigen Namen auf dem Rücken stehen. Für die Kamera aus dem Kassenraum, die die Kunden von vorne aufnimmt, hat jeder seinen Namen zusätzlich am Hirn stehen. Es ist auch zwingend vorgeschrieben, dass jeder Banker in jeder Filiale jeden Kunden persönlich zu kennen hat und sich so jederzeit natürlich jeder der Geld behebt eindeutig zuordnen lässt. Alles klar. Bankbetrug völlig ausgeschlossen 😉

  • 9 Christian in Wien am 25. November 2007 um 11:52

    sobald die karte gefälscht war oder der ausweiß haftet die bank.

    und zur unterschrift, so perfekt lässt sich die nicht nachmachen, glaub mir.

  • 10 leonope am 25. November 2007 um 12:10

    @Christian…was dann natürlich zu beweisen wäre. Wenn die Karte/Ausweis „funktioniert“ hat, wie beweise ich dann, dass es sich um eine Fälschung handelte? Diesen Prozess mit der Bank schaue ich mir dann vom Sofa aus an. Mit Kettle Chips natürlich 🙂

    Villeicht deine Unterschrift. Es gibt aber genug „Volksschulunterschriften“ die jeder Amateur problemlos fälschen kann 🙂

  • 11 Christian in Wien am 25. November 2007 um 12:15

    ich kennen zwei gutachter, wenn man die als zeugen zum prozess ruft gibt die bank freiwillig auf weil sie weis das beide der bank sehr anschaulich vorführen können wie unsicher die bankomatkarten sind.

    aber nicht ich muss was beweisen, die bank muss mir oder dem gericht zweifelsfrei beweisen das die karte echt war, das die auszahlung zu rechtens erfolgte usw, denn sie war der der die handlung ausführte.

  • 12 leonope am 25. November 2007 um 12:27

    @Christian…nun, ich glaube nicht, dass die Bank so einfach „aufgibt“, die haben selbst genug „Kaliber“ in den eigenen Reihen sitzen. Ich glaube dir das aber mal so.

    Dass Bankomatkarten unsicher sind weiss man aber auch ohne Gutachter. Ich frage mich daher, warum die Bank dann nicht haftbar ist, wenn ich mit einer gefälschten Karte oder einem gestohlenen Code beim Bankomat abhebe. Was nachweislich schon öfter passiert ist und die Bank dafür NICHT haftbar war. Wie soll das dann bei einem Konto anders sein. Und warum?

    Ebenso frage ich mich, wie die Bank je beweisen könnte, ob es sich bei einer Karte unter hunderten jetzt tatsächlich um eine echte oder eine gefälschte handelte. Wie soll das gehen? Noch dazu wo das Kassensystem bei einer Fälschung sofort schreit. Ich würde zumindest als Bankbeamter fragen ob man mich wirklich für so dämlich hält, dass ich einem Kartenbesitzer dessen Karte sich als „falsch“ herausstellt, Geld auszahlen würde. Was ja vollkommen unlogisch und strotzdumm wäre, oder? Von daher: Wenn sich die Karte als „OK“ erweist, wie soll ich dann beweisen, dass sie es nicht war?

    Gleich mal nachschauen ob noch alles auf meinem Konto drauf ist LOL

  • 13 Christian in Wien am 25. November 2007 um 12:38

    oh, die bank gibt doch nach, sobald erwiesen ist das die karte gefälscht war. warum glaubst du haben banken in alle automaten kameras eingebaut? und in jedem automat ist eine, versteckt aber vorhanden.

    und wie die bank das beweisen soll das die karte echt war? das ist das problem der bank, sie hat eine tätigkeit ausgeführt (geldauszahlung) zu der ich sie nicht legitimiert hatte, also muss sie den beweis antreten das sie legitimiert war. die bank muss beweisen das sie im recht war.

  • 14 leonope am 25. November 2007 um 13:02

    @Christian…also schlag mich tot, aber soviel ich weiss, bin ich als Kläger dazu verpflichtet Beweise zu erbringen und nicht als Beschuldigter. Da kann ich ja jeden beschuldigen und lehne mich dann zurück während ich ihm zusehe wie er um seine Existenz rauft. Nochmal: Wie soll ich als Schalterbeamter beweisen, dass eine Karte eine Fälschung war wenn sie durch alle Authorisierungsprozesse gelaufen ist und keine „Anomalien“ aufgewiesen hat? Das ist die Gretchenfrage bei der ganzen Sache.

    Ich weiss das mit den Kameras schon. Aber auch hier: Wie soll die Bank wissen ob ich nicht jemandem meine Karte gegeben habe, jemanden befugt habe am Bankomat abzuheben, etc.? Das kann ja die Bank gar nicht handeln, wie auch? Hat der Täter ein Schild umhängen, dass er unrechtmässig jetzt von deinem Konto Geld behebt? Du kannst zwar Anzeige erstatten. Nur dein Geld siehst Du sicher nicht wieder.

    Klar, Du wirst jetzt sagen, dass dir das nicht passieren kann, weil deine Daten geheim und sicher sind und dein Bankbeamter dich kennt und Du eine fälschungssichere Unterschrift hast und so weiter und so fort. Mag sein. Dass es jedoch möglich ist an jedermanns Kohle ranzukommen, ist Realität und passiert öfter als man annimmt.

  • 15 Christian in Wien am 25. November 2007 um 13:14

    klar mußt du als kläger beweise erbringen, und der beweis ist meine beeidete aussage das ich es nicht war, wenn ich dann zum tatzeitpunkt sogar noch zeugen habe die mit aussagen das ich in keiner bank gewesen bin, dann habe ich meinen teil getan. als angeklagter muss die bank jetzt beweisen das ich es tatsächlich war der das geld abgehoben hat. kann sie das nicht, dann hat sie ein problem.

    zu dem argument karte weitergegeben, das darfst du nicht, hast du das getan hast du den vertrag mit der bank gebrochen und musst selber haften.

    die bank darf nur dir persönlich oder jemanden den du ausdrücklich bevollmächtigt hast dein geld übergeben.

    keine bank läßt es wegen ein püaar hundert euro drauf ankommen das sie in der presse steht wenn sie es nicht zweifelsfrei beweisen kann das alles mit rechten dingen zugegangen ist.

    meine kreditkarte wurde missbraucht, die daten gefälscht, sogar die unterschrift gefälscht (sogar gut gefälscht), ein schaden von einigen 1000 euro verursacht (unter anderem wurde ein leihwagen gestohlen), aber alleine mein brief das ich diese zahlung nicht getätigt habe und ich gerne die belege sehen würde, hat dazu geführt das ich das geld binnen weniger tage wieder hatte. das unternehmen hat sich bei mir entschuldigt weil sie nicht zweifelsfrei erkennen können das ich die zahlung getätigt habe, und haben mir das geld „ohne annerkennung einer rechtspflicht“ zurückgezahlt.

  • 16 leonope am 25. November 2007 um 15:56

    @Christian…ok, ich geb mich „geschlagen“ 🙂 Mit dir werde ich mich nie auf einen Prozess einlassen und gleich freiweillig zahlen LOL

  • 17 Schmetterling am 25. November 2007 um 18:50

    … ich denke, erstens, eine Unterschrift kann nicht 100% perfekt nachgemacht werden, zweitens kann an einem Automaten nie eine große Summe abgehoben werden.
    Aber mir kann so etwas eh nie passieren, denn ich traue niemanden, schon garkeiner Bank und somit spare ich schön brav in den Sparstrumpf unter meiner Matraze … falls ich was zu sparen hätte 😉

  • 18 Christian in Wien am 25. November 2007 um 18:58

    @ schmetterling

    das stimmt, ich hab nen prozess mit drei gutachten hinter mir bei dem sich rausstellte das sich unterschriften nie zweifelsfrei nachmachen lassen.

    @ leonope, aber eins darf man dabei nie vergessen, wenn man die bank belügt, sitzt man ein.

  • 19 leonope am 25. November 2007 um 19:17

    @Schmetterling…geht ja auch nicht um die Behebung am Automaten sondern vom Konto. Aber egal, der heutige Prozess ist eh schon zu Ende 🙂

    @Christian…keine Ahnung. Bezweifle ich aber trotzem. Wenn ich unbescholten bin gehe ich deswegen nicht in den Knast sondern handle mir bestenfalls eine bedingte Strafe ein…nächste Diskussion? 🙂

  • 20 Christian in Wien am 25. November 2007 um 19:28

    wenn du absichtlich gelogen hast und ne falsche eidesstattliche erklärung abgegeben hast dann bist du fällig. wenn du unbescholten bist hast du ja das geld nicht abgehoben und dir kann nichts passieren, aber wenn du gelogen hast, dann ist das falschaussage, Betrug, usw.

  • 21 leonope am 25. November 2007 um 19:41

    @Christian…in sag ja gegen dich führe ich sicher keinen Prozess. Du bist ein wandelndes Gesetzbuch. Wenn ich dich im Gerichtssaal gegenüber sitzen habe gebe ich alles zu, egal ob ich´s war oder nicht. Sollen sie mich einbunkern. Da bin ich dann wenigstens sicher. Denn prügeln dürfen sie im Gefängnis ja auch nicht. Das ist verboten, soviel ich weiss 😉

  • 22 ChliiTierChnübler am 25. November 2007 um 20:59

    So viele kritische Themen in letzter Zeit… Da hab ich nur leer geschluckt.

  • 23 leonope am 25. November 2007 um 21:11

    @ChliiTierChnübler…echt? Mir fällt das gar nicht mehr auf bei der ganzen Fragerei. Ich verspreche wieder „freudigere“ Aussichten 😉 Was heisst eigentlich „…nur leer geschluckt“ ?

  • 24 lars am 26. November 2007 um 16:24

    genau dagegen ist doch auch die bank versichert. hab schon oft gehört, dass im leuten, die im urlaub sind auf einmal bis zur deckungsgrenze der karte alles abgezogen wurde. das steht dann auf der kartenabrechnung, aber meistens schon gleichzeitig die gutschrift. so erzählen mir das meine bänkerfreunde auf jeden fall immer.

  • 25 leonope am 26. November 2007 um 16:28

    @lars…leider sind die Banken aber nur bs zu einer gewissen Summe haftbar soweit mir das bekannt ist. Wenn dann wirklich die gesamte Kohle futsch ist wird´s eng 🙂

  • 26 ChliiTierChnübler am 27. November 2007 um 17:38

    Weil ich von vielen Nachdenken vergass, mein Abendessen zu essen.

  • 27 leonope am 27. November 2007 um 17:50

    @ChliiTierChnübler…aaaaa ha. Herzlichsten Dank für die Übersetzung 🙂

  • 28 Heinrich am 28. November 2007 um 16:19

    Interessanter Ansatz!

    Weiterer Blickwinkel: Du bist ein kleines Unternehmen/Gewerbe und du warst noch nie in roten Zahlen oder in Geldnöten. Plötzlich machen deine Banken deine Konten dicht, weil sie gehört haben, dass du angeblich in finanziellen Schwierigkeiten steckst, wobei auf den Konten fast sechs Monate Umsatz im plus-Berich verfügbar ist.

    Am Ende kannst dein kleines Gewerbe schließen, weil du wochelang nicht an dein Geld mehr kommst!

    Tja, so ist das mit den Banken 😉

  • 29 leonope am 28. November 2007 um 16:38

    @Heinrich…herzlich willkommen hier 🙂 Da spricht wer aus der Praxis. Und nimmt mir eine Frage vorweg. Du hast aber vollkommen recht. Und wenn Du versuchst deine Reputation und alles was Du hattest einzuklagen, erbst Du ein gecknicktes „sorry, aber da kann man nichts machen“. Oder ein mildes Lächeln. Wenn sich dann derjenige die Kugel gibt weil er alles verloren hat und ruiniert war, macht man offiziell auch „betroffen“, schreit nach Aufklärung und geht wieder zur Tagesordnung über. Wie ich immer sage: Banken und Versicherungen sind die grössten Betrüger auf dieser Welt.

[zurück nach oben ⇑]

Schliessen
E-mail