Der Verband der Kleintierzüchter Österreichs hat gestern seine Statuten geändert und spricht ab sofort Martinigänsen, Weihnachtskarpfen sowie Osterhasen einen Sonderstatus zu. Damit entfällt für die genannten Tierarten die Kleintierhaltungssteuer von 3% ihres Anschaffungswertes. Unschuldslämmer werden nach wie vor in voller Höhe zur Kasse gebeten.
Endlich Sonderregelung bei Kleintiersteuer
leonope am 3. März 2009 · 3 Kommentare
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bis jetzt 3 Antworten ↓
1 Christian in Wien am 3. März 2009 um 20:18
und was ist mit pleitegeier?
2 leonope am 3. März 2009 um 21:24
Die stehen doch bei uns sowieso unter Artenschutz.
3 Christian in Wien am 8. März 2009 um 11:32
kein grund keine steuer zu bezahlen bei dem epidemiemäsigen auftreten
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