Schachspieler wegen Mattheit in Pension
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Ein deutscher Simultanschachspieler hatte jetzt Erfolg vor dem Arbeitsgericht und bekam die Erlaubnis mit 35 Jahren in Frühpension zu gehen. Seinem Ansuchen, dass er sich aufgrund der enormen Beanspruchung permanent matt fühle konnte nicht widersprochen werden und war somit statt zu gegeben.
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