Verzehrverbot für gestocktes Blut
Geposted in: Schlagzeile
Ein neues Lebensmittelgesetz verbietet in Deutschland ab sofort den Verzehr von gestocktem Blut. Man wolle damit verhindern, dass die zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft eingedämmt wird. Die EU hat bereits eine Entschädigungszahlung von 128 Millionen Euro an sämtliche Fleischhauer des Landes zugesagt. Der Export von Blutwurst bleibt von dieser Verordnung unberührt.
Zurück zu: Verzehrverbot für gestocktes Blut
Weitersagen