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Dezember 17, 2008

Verzehrverbot für gestocktes Blut

Geposted in: Schlagzeile

Ein neues Lebensmittelgesetz verbietet in Deutschland ab sofort den Verzehr von gestocktem Blut. Man wolle damit verhindern, dass die zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft eingedämmt wird. Die EU hat bereits eine Entschädigungszahlung von 128 Millionen Euro an sämtliche Fleischhauer des Landes zugesagt. Der Export von Blutwurst bleibt von dieser Verordnung unberührt.


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