Persönliche email-Adresse ab sofort verpflichtend
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Um die Zustellung von behördlichen Schreiben in Zukunft „in-time“ abwickeln zu können, haben sich sämtliche deutschen Bundesbürger ab sofort eine spezielle, persönliche email-Adresse anzumelden. Diese besteht aus dem realen Namen, dem Geburtsdatum und der Versicherungsnummer des Anmeldenden und muss in ein Hochsicherheits-Register eingetragen werden. Die zugestellten emails ersetzen damit die behördlichen Schriftstücke und sind 15 Jahre aufzubewahren.
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