Plasmaspender werden zur Kasse gebeten
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Nachdem bekannt wurde, dass viele deutsche Bundesbürger regelmässig Blutplasma spenden und sich so ein recht einträgliches Zubrot verdienen, sind die Krankenhäuser ab sofort angewiesen, die Namen der Spender an das Amt für Arbeit sowie an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Arbeitslosengeldbezieher erhalten dann um diesen Betrag weniger und pro Spende sind 23% Einkommenssteuer abzuführen.
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