EU beschliesst Zwangsvermittlung für Arbeitslose
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Um der gesamteuropäischen Arbeitlosigkeit entgegenzuwirken, hat die EU nun beschlossen, dass Arbeitslose ab sofort auch zwangsweise ins Ausland vermittelt werden dürfen, ohne ein Recht auf Ablehnung des Jobs zu haben. Es wird in Zukunft keine Rücksicht mehr auf den momentanen Wohnort genommen und die Kosten für die Übersiedlung sind von den Vermittelten selbst zu tragen.
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