Sterben wird in Deutschland ab 2010 besteuert
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Ab 2010 wird das Ableben eines Familienangehörigen mit einmalig 239,- und der Tod eines Verwandten zweiten und dritten Grades mit 679,- Euro besteuert. Wer als Single stirbt hinterlässt seinen Angehörigen eine Steuerschuld von 1.156,- Euro und völlig vereinsamte Menschen müssen bereits bevor sie dahingehen, einen einmaligen Beitrag von 978,- Euro berappen. Soziale Härtefälle sollen von dieser Abgabe befreit sein.
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