Armbindenpflicht für Raucher gesetzlich verankert
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Raucher werden in der Üffentlichkeit ab sofort eine rote Armbinde mit einem schwarzen Kreuz auf weissem Hintergrund tragen müssen um für alle Nichtraucher klar erkenntlich zu sein. Ausserdem dürfen sich Raucher ohne Genehmigung nicht näher als 20 Meter an Nichtraucher annähern. Als zusätzliche Massnahme wurde eine „Informationsabgabe“ auf jede Packung Zigaretten seitens der Politik eingeführt um für noch mehr Aufklärung zu sorgen. 50% dieser Abgabe werden als Ausgleichszahlung für erlittene Verluste an die Zigarettenindustrie abgeführt.
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