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Endlich Sonderregelung bei Kleintiersteuer

leonope am 3. März 2009 · 3 Kommentare

Der Verband der Kleintierzüchter Österreichs hat gestern seine Statuten geändert und spricht ab sofort Martinigänsen, Weihnachtskarpfen sowie Osterhasen einen Sonderstatus zu. Damit entfällt für die genannten Tierarten die Kleintierhaltungssteuer von 3% ihres Anschaffungswertes. Unschuldslämmer werden nach wie vor in voller Höhe zur Kasse gebeten.

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bis jetzt 3 Antworten ↓

  • 1 Christian in Wien am 3. März 2009 um 20:18

    und was ist mit pleitegeier?

  • 2 leonope am 3. März 2009 um 21:24

    Die stehen doch bei uns sowieso unter Artenschutz.

  • 3 Christian in Wien am 8. März 2009 um 11:32

    kein grund keine steuer zu bezahlen bei dem epidemiemäsigen auftreten

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