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Feuerlöscher für Raucherwohnungen Vorschrift

leonope am 21. Februar 2008 · 2 Kommentare

Nach der Einführung des generellen Rauchverbots in ganz Deutschland geht man jetzt noch einen Schritt weiter und nimmt die Wohnungen von Rauchern ins Visier. Um Notfälle jeglicher Art vermeiden zu können, wird die Ausstattung eines jeden Zimmers einer Raucherwohnung mit einem Feuerlöscher, verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

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bis jetzt 2 Antworten ↓

  • 1 Günter am 21. Februar 2008 um 12:28

    Die Notfälle kann man zwar nicht vermeiden, aber wenns soweit ist, gleich Feuerlöscher zur Hand zu haben, ist natürlich sehr gut

  • 2 Christian in Wien am 21. Februar 2008 um 19:38

    ich wette das die hälfte der leute die in schulen, krankenhäusern, behörden oder anderen öffentlcihen gebäuden arbeiten im zweifelsfalle keine ahnung haben was sie damit tun sollen, erst recht die privaten leute die sowas daheim haben.

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